Patientenverfügungen – Das neue Gesetz in der Praxis
19. Juni 2009, 08:58 Uhr
Die große parlamentarische Schlacht um die gesetzliche Normierung von Patientenververfügungen ist geschlagen, jetzt steht die Phase der journalistischen Nachbereitung an. Dass in etlichen Kommentare und Berichten behauptet wird, von nun an sei „eine schriftlich abgefasste Patientenverfügung für den behandelnden Arzt auf jeden Fall bindend”(das Zitat entstammt der Frankfurter Rundschau) ist dabei kein gutes Zeichen: Zum einen waren schriftlich abgefasste Patientenverfügungen auch bislang binden, zum anderen werden sie es, anders als die Hoffnungsmacher nun suggerieren, auch in Zukunft nicht „auf jeden Fall” sein. mehr
(Quelle:http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2009/06/19/patientenverfuegungen-das-neue-gesetz-in-der-praxis.aspx)
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Patientenverfügung im Bundestag
So regeln Sie Ihre Patientenverfügung!
Sie wollen die wichtigen Sachen zum Thema Patientenverfügung erfahren? abendblatt.de hat die zentralen Fragen dokumentiert. mehr
(Quelle: http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1058913/So-regeln-Sie-Ihre-Patientenverfuegung.html)
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Die Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG) meldet sich zur aktuellen
Diskussion im Deutschen Bundestag um die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen
zu Wort!
Quelle: DGGG >>> Stellungnahme der DGGG v. 19.11.08 <<< (pdf.)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
“Die Stellungnahme der DGGG offenbart leider keine substantiellen neuen Erkenntnisse in der
allgemeinen Debatte über die Frage, ob es rechtlich geboten erscheint, ein
Patientenverfügungsgesetz auf den Weg zu bringen.
Die Bedenken, die in der Stellungnahme geäußert werden, sind nicht neu: es wird letztlich davor
gewarnt, dass …” (…mehr)
Quelle: http://www.iqb-info.de/Stellungnahme_DGGG_Patientenverfuegung_Kritik_Lutz_Barth_2008.pdf
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Patientenverfügung – Für Kranke soll sich die Rechtslage verbessern |
Neuer Vorstoß im Streit über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen: Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und FDP stellten in Berlin einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor. Er sieht für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen unabhängig vom Stadium der Erkrankung strengere Auflagen vor als bisherige Vorschläge. (…)
Quelle: http://www.welt.de/politik/article2605585/Fuer-Kranke-soll-sich-die-Rechtslage-verbessern.html?page=1#article_readcomments
Übersicht/Zusamenfassung der z.Zt. diskutierten Gesetzentwürfe
Alzheimerinfo.de
Kurze Zusammenfassungen und links zu downloads
Aus dem Inhalt:
Durch entsprechende Verfügungen und Vollmachten, die in schriftlicher Form vorliegen müssen, kann man in gesunden Tagen oder zu Beginn der Erkrankung bei noch vorhandener Geschäftsfähigkeit seinen eigenen Willen äußern.
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Patientenverfügung
In der Patientenverfügung benennen Sie eine Vertrauensperson, die im Erkrankungsfall bei Entscheidungsunfähigkeit Ihren Willen mit dem behandelnden Arzt bespricht. -
Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung bestimmen Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit eine Vertrauensperson, die an Ihrer Stelle unter der Kontrolle des Vormundschaftsgerichtes handelt. -
Vorsorgevollmacht
Anstelle der Betreuungsverfügung kann eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann. Im Unterschied zum Betreuer muss der Bevollmächtigte nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln. -
Generalvollmacht Wollen Sie eine einzige Person Ihres Vertrauens mit allen Aufgaben betrauen, die sonst in Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Gesundheitsvollmacht und Vorsorgevollmacht getrennt sind, so können Sie eine Generalvollmacht erteilen.
Quelle:http://www.alzheimerinfo.de/rat_und_hilfe/rechtliches/
Kleines Lexikon der Patientenrechte
siehe entsprechende Stichworte
Vorsorgevollmacht
Eine umfassender Broschüre wird auch zum Download vom Bayerischen Verwaltungsportal angeboten:
download (.pdf 363kb)
xxx+
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Stand: 08. März 2007
Inhalt
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Bundesministerium für Justiz
Eine ausführliche Publikation
Patientenverfügung, Leiden – Krankheit – Sterben
Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?
Patiententestament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung … Themen die einer gründlichen Information, reiflicher Überlegung und kompetenter juristischer und medizinischer Beratung bedürfen. Die hier angegebenen Links dienen daher nur einer ersten Information und können eine umfassendere Beratung nicht ersetzen.
Im www. lassen sich eine Vielzahl von Mustervorlagen, Vordrucke für Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen finden. Sie sollten sehr bewusst, genau und überlegt verfasst werden, damit sie ihre Zielsetzung im ‘Ernstfall’ auch erfüllen können.
Und: Rechtsanwalt Wolfgang Putz im Interview mit dem ARD Ratgeber Recht: „Wenn Sie für eine gewisse Situation den Tod als Erlösung wählen, dann vergeben Sie sich für diese Situation natürlich zwingend die umgekehrte Chance: Erstens wieder gesund zu werden, und zweitens dieses Leben im Koma durch eine Willensäußerung doch wieder zu wollen. Tatsächlich ist es so, dass eine Patientenverfügung auch für den Fall eines Bewusstseinsverlustes bindet. Das heißt, wenn der Patient in bewusstlosem Zustand tatsächlich seinen Willen ändern könnte, wird er, wenn Sie so wollen, Opfer seiner eigenen Patientenverfügung.“
Quelle:http://www.wdr.de/tv/ardrecht/sendungen/2004/august/040822_03.phtml
Am Ende noch ein Beispiel aus der Schweiz
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aktualisiert 09.02.2012
Kommentar von linkmessie — 9 Februar 2012 @ 13:51