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Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen

- § 17 Ausführung von Leistungen zur TeilhabePraxiskommentar Fuchs

Hauptfürsorgestellen:

Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

(Budgetverordnung – BudgetV)
vom 11. Juni 2004 (BGBl. I S. 1055)


BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR REHABILITATION:

Handlungsempfehlungen

„Trägerübergreifende Aspekte bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget“
vom 1. April 2009
(.pdf Datei)

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